Mit der Ehrenamtskarte zeichnet das Land Niedersachsen besonders verdiente Ehrenamtliche aus. Mit der Karte wird nicht nur die ehrenamtlich erbrachte Leistung gewürdigt, sondern auch mit Vergünstigungen bei vielen Unternehmen und Einrichtungen belohnt.
Die Beantragung der Ehrenamtskarte nimmt der Träger zusammen mit dem Ehrenamtlichen vor.
Wesentliches Kriterium: großer zeitlicher Einsatz im Ehrenamt (mind. 5h pro Woche bzw. 250h pro Jahr)
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Mit der Juleica können sich Ehrenamtliche der Jugendarbeit ausweisen. Für den Erwerb der Karte ist die Absolvierung einer Jugendleitergrundausbildung und eines Erste-Hilfe-Scheines erforderlich. Die Karte beantragt der Jugendleiter über seinen Träger online.
Die Juleica ist drei Jahre gültig, für eine Verlängerung sind 8h qualifizierende Fortbildungen zu leisten. Auch für die Juleica gewähren Unternehmen und Einrichtungen Vergünstigungen.
Wesentliche Kriterien: Jugendleiterausbildung absolviert und Tätigkeit bei einem Träger der Jugendarbeit
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