Jugendgästehaus und Freizeithaus – alles neu macht der Mai?

Reaktion des Stadtjugendrings (SJR) auf den Tageblatt-Bericht „Politik will Jugendherberge“ vom 2.5.15 von Björn Vasel

Die Forderung aus Reihen der Buxtehuder Politik, in Buxtehude eine Unterbringungsmöglichkeit für Jugendgruppen, Sportmannschaften, Austauschgruppen und Dergleichen vorzuhalten, ist absolut berechtigt und angesichts der erst 2017 vorgesehenen Sanierung des Jugendgästehauses leider noch in weiter Ferne. Dabei ist das vorhandene – zurzeit aber nicht nutzbare – Jugendgästehaus am Jahnstadion eine preisgünstige Unterkunft für sich selbstversorgende Gruppen, nicht zuletzt aufgrund der zentralen, bahnhofsnahen Lage. Kurzum eine hervorragende Einrichtung – wenn eine Nutzung denn wieder möglich wird.

 

Jugendgästehaus oder Jugendherberge

 

Der Charme des Jugendgästehauses liegt in der Selbstversorgung, wodurch der Personalaufwand für den laufenden Betrieb und folglich auch die Übernachtungskosten der Gäste gering ausfallen. Anders bei Jugendherbergen, bei denen ein wirtschaftlich sinnvoller Betrieb nach Auskunft des Deutschen Jugendherbergsverbandes erst ab mindestens 100 Betten gegeben ist.

 

Abgesehen von dem Verlust einer wertvollen Jugendeinrichtung mit einer von zwei funktionstüchtigen Bühnen in der Stadt und den Kosten für eine Ersatzeinrichtung würde ein Umbau des Freizeithauses in eine Jugendherberge selbst weitere Kosten verursachen und dennoch - aufgrund der zu geringen Bettenanzahl - wirtschaftlich nicht ohne größere Subventionen auskommen können.

 

Unabhängig von der räumlichen Situation bezweifelt nicht nur der Jugendherbergsverband, dass neben den vorhandenen Jugendherbergen in Hamburg und Stade noch weiterer Bedarf für eine zusätzliche, große Einrichtung in Buxtehude besteht.

 

Insofern stellt eine Sanierung des Jugendgästehauses kurzfristig die sinnvollste Alternative dar, je früher desto besser. „Anstatt sich für Luftschlösser einzusetzen, sollte die Politik eher auf eine frühere Sanierung – möglicherweise schrittweise – dringen um das Jugendgästehaus zeitnah wieder öffnen zu können“, so der SJR-Vorsitzende Achim Biesenbach. Der SJR ist der Überzeugung, die erforderlichen Umbaumaßnahmen könnten unter Regie eines freien Trägers – der TSV Buxtehude-Altkloster hatte hier in der Vergangenheit Interesse geäußert – preiswerter als von der Verwaltung kalkuliert durchgeführt werden und es blieben Mittel übrig für weitere sinnvolle Verbesserungen am Haus wie ein jugendgerechter Innenanstrich und WLAN für die Besucher.

 

Sollte mittelfristig dennoch ein größerer Bedarf an Übernachtungen in Buxtehude bestehen, der über die – nach Sanierung vorhandenen – Kapazitäten des Jugendgästehauses hinausgeht, sollte vielmehr über die Einrichtung eines Jugendzeltplatzes nachgedacht werden. Vorbild hierfür könnte der erfolgreiche Zeltplatz des Stadtjugendrings Wolfsburg sein.

Nutzungskonzept des Freizeithauses

 

Während Vertreter von FDP, Grünen und BBG/FWG den Betrieb des Freizeithauses kritisieren, ist das vor weniger als zwei Jahren eingeleitete neue Nutzungskonzept aus Sicht des Stadtjugendringes in der Umsetzung bereits erfolgreich: Erste Vereine (u.a. die Tipp-Kicker der TFG 80 und das Buxtehuder Stadtorchester) sind mit ihren regelmäßigen Wochenstunden ins Freizeithaus gezogen und die offenen Angebote der Jugendpflege mit 4 Öffnungsnachmittagen wöchentlich werden von überwiegend Jugendlichen so gut angenommen wie seit Jahren nicht. „Zwischen 30 und 50 Besucher pro Öffnungstag sind ein guter Beleg für ein bedarfsgerechtes Angebot und ein Beleg für den Erfolg des neuen Nutzungskonzeptes“, erläutert Achim Biesenbach die Sicht des SJR.

 

Vormittags – wenn die Zielgruppe des Hauses in der Schule ist – nutzen Mutter-Kind-Gruppen das Freizeithaus, aber eine weitere Nutzung wäre sicherlich möglich und wünschenswert. Allerdings sollte das Freizeithaus primär ein Haus der Jugend bleiben und am Nachmittag, Abend und Wochenende vorrangig für Jugendprogramme jeglicher Art genutzt werden, angefangen von offenen Angeboten über Ferienspaß, Jugendgruppen und Jugendleiterausbildungen bis zu Musikevents wie „My Six Stages“ und vielleicht künftig zusätzliche Kurse der Jungen VHS.

 

Allerdings haben Stadt und Politik sich eine Beschränkung der Nutzung durch Jugendgruppen und deren Angebote selbst auferlegt: Kirchliche Gruppen wie die Evangelische Jugend dürfen das FZH ebenso wenig nutzen wie die politischen Jugendorganisationen der Parteien, obwohl alle diese Gruppen unbestritten wertvolle Jugendarbeit in der Stadt leisten und das FZH gerne nutzen würden - der SJR bemängelt diese Praxis bereits seit längerem.