Was sind Jugendringe eigentlich?

Freizeithaus in Buxtehude, der Sitz des SJR
Freizeithaus in Buxtehude, der Sitz des SJR

Entstehung

„Nach dem Zweiten Weltkrieg [und dem Ende der Gleichschaltung aller Jugendverbände im Dritten Reich] stand die Jugendarbeit in der Bundesrepublik Deutschland vor einem neuen Anfang. Zum Teil mit der Unterstützung der Besatzungsmächte, zum Teil aber auch explizit

gegen den Willen der Amerikaner-innen, die eher die individuelle Mitbestimmung denn die kollektive Interessenvertretung in den Mittelpunkt ihrer  Demokratisierungsbemühungen stellten, begannen [ab 1947] die verschiedenen Jugendgemeinschaften, sich auf Stadt- und Kreisebene in Jugendringen zusammenzuschließen.

 

Jugendringstrukturen

Jugendringe sind nach dem »Zuständigkeitsprinzip« gegliedert. Es gibt den Deutschen

Bundesjugendring (DBJR) und 16 Landesjugendringe. Allein in Niedersachsen gibt es über 200 kommunale Jugendringe (Kreis-, Stadt- oder Gemeindejugendringe). [Im Landkreis Stade gibt es drei Jugendringe: die Stadtjugendringe in Buxtehude und in Stade sowie den Kreisjugendring Stade.] Jugendringe sind grundsätzlich »von unten nach oben« strukturiert, d.h., es gibt keinerlei »Weisungsbefugnis« o.ä. von der Landesebene auf die Kreisebene oder auf die Stadtebene usw. Dies unterscheidet Jugendringe von zentralistischen Dachorganisationen: Jugendringe handeln nach eigenem Ermessen, und zwar jeder nach seinem eigenen! Grundlage der Entscheidungen sind jeweils die Verbandspositionen der Mitgliedsverbände, die über die Vertreter-innen in die Diskussion und Beschlussfassung der Jugendringe eingetragen werden.

 

Die Organisationsstruktur und die Arbeitssituation der niedersächsischen Jugendringe

ist sehr unterschiedlich und weist ein breites Spektrum auf. Jeder Jugendring ist autonom, d.h. es gibt keine von vornherein festgelegte Struktur, nach der sich Jugendringe organisieren. [Jeder Jugendring ist in seiner Struktur und seinen Angeboten einmalig.]

 

Politischer Auftrag

In Wahrnehmung der Interessen von Kindern und Jugendlichen wirken die Jugendringe auf die politische Willensbildung in Legislative und Exekutive ein, gestalten die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Jugendarbeit wesentlich mit, entwickeln unter Beachtung der Verbandsautonomie gemeinsame Positionen und repräsentieren die Jugendverbandsarbeit im Bereich des Internationalen Jugendaustausches.

 

Die Jugendringe nehmen ausgehend von ihrem politischen Verständnis von Politik mit und für Kinder und Jugendliche ein allgemeines politisches Mandat wahr. Als freiwillige Zusammenschlüsse können Jugendringe ihre Kompetenz und Bedeutung für den Bereich der Jugendarbeit nicht aus rechtlichen Ansprüchen ableiten. Ihre öffentliche Anerkennung begründet sich allein aus einer fachlich fundierten, an den Interessen und Bedürfnissen junger Menschen orientierten und von allen relevanten Jugendverbänden und -initiativen getragenen jugendpolitischen Arbeit.

 

Vereinte Vielfalt

Wesentlicher Grundsatz in der Jugendringarbeit ist das Prinzip der Pluralität des Aufbaus und der Zusammensetzung. Ziel der Jugendringarbeit ist es, ein möglichst breites Spektrum von Meinungs- und Aktivitätsangeboten aller relevanten Träger der Jugendarbeit, der Jugendverbände und Jugendinitiativen im jeweiligen Wirkungskreis zu erhalten. Die enge Zusammenarbeit der weltanschaulich sehr unterschiedlichen Jugendverbände hat  gesellschaftspolitischen Modellcharakter.

 

[Die Jugendringe sind historisch gesehen eine strukturelle Antwort auf die Gleichschaltung der Jugendverbände im Dritten Reich und sind bis heute ein Schutzmechanismus zur Sicherstellung von Pluralität, demokratischen Prinzipien und Freiheit.]“

 

(aus „Handbuch für die Jugendringarbeit“; Landesjugendring Niedersachsen e.V.; 1996)