Kleines 1x1 der Jugendarbeitsstatistik

Warum eigentlich....

... der ganze Aufwand? - kurz gesagt: Damit Jugendarbeit und die damit verbundene Leistung der vielen Ehrenamtlichen transparenter werden.

Das ist durchaus sinnvoll, denn besser sichtbare Jugendarbeit kann besser gefördert und zielgenauer unterstützt werden. Die Jugendarbeitsstatistik soll also nicht nur Mittel zum Zweck sein, sondern dabei helfen, Angebote aufzuzeigen, aber auch Angebotslücken, um diese angehen und schließen zu können. Dazu ist es erforderlich, die Erfassung regelmäßig durchzuführen, vorgesehen ist alle zwei Jahre.
 

 

Die wichtigsten vier Fragen...

... haben wir hier für euch zusammengetragen:

 

1. Wer muss melden?

 

Jeder Jugendverband, der von Landesamt für Statistik angeschrieben wurde, ist aufgefordert eine Meldung abzugeben. Wer keinen Brief erhalten hat - Glück gehabt. Auch eine Fehlanzeige (also keine relevanten Angebote im Meldejahr) ist eine Meldung, aber einfach ignorieren wird nicht reichen ;)

 

2. Müssen wir melden oder ist das freiwillig?

 

Leider ist eine Meldung nicht freiwillig, sondern bei Erhalt von öffentlichen Mitteln verpflichtend. Was nicht heißt, dass bei Fristablauf sofort die Polizei vor der Tür steht, sondern vielmehr wird es ein Erinnerungsschreiben geben, bevor bei erneutem Fristablauf eine Geldstrafe droht. Also besser demnächst erledigen, bevor es noch unangenehmer wird als ohnehin schon.

 

3. Was muss gemeldet werden?

 

Erfasst werden sollen

 

(i) nur Jugendarbeitsangebote (Angebote, die sich nicht nur an Vereinsmitglieder richten, wie z.B. eine Ferienfahrt, Ferienspaßangebote oder offene Jugendtreffs, aber eben keine regelmäßigen Vereinsangebote für Mitglieder), die

 

(ii) von freien Trägern durchgeführt werden (wer das ist, weiß das) und die

 

(iii) aus öffentlichen Mitteln gefördert wurden.

 

Alle drei Kriterien müssen erfüllt sein, ansonsten ist das Angebot nicht zu melden.

 

4. Was ist mit öffentlichen Mitteln gemeint?

 

Zuschüsse, Förderungen usw. von öffentlichen Stellen (Bund, Land, Landkreis, Stadt), die für ein Projekt verwendet wurden. Ausschlaggebend dafür ist: gab es einen Zuschussantrag vom freien Träger an Stadt/Land/Bund? Wenn ja, dann liegt eine öffentliche Förderung vor. Mittel aus Spenden, Kirchensteuer oder Mitgliedsbeiträge sind keine öffentlichen Mittel, Zuschüsse vom Landesverband möglicherweise schon (ggf. dort einmal nachfragen).

 

Download
Leitfaden zur Jugendarbeitsstatistik
Vom Landesjugendring erstellte Hilfestellung für die, die sich um die Statistikmeldung kümmern dürfen / müssen
infos_jugendarbeitsstatistik_30062015_01
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