Juleica - Die JugendleiterInnencard

Mit der Juleica können sich Ehrenamtliche der Jugendarbeit ausweisen. Für den Erwerb der Karte ist die Absolvierung einer JugendleiterInnengrundausbildung und eines Erste-Hilfe-Scheines erforderlich. 

Jugendleiter und Jugendleiterinnen sind für die Arbeit von Vereinen, Verbänden und anderen Einrichtungen der Jugendarbeit sehr wichtig. Ohne die ehrenamtlichen Helfer könnte kein Verein und keine gemeinnützige Organisation bestehen. Die Einsatzfelder für JugendleiterInnen liegen zum größten Teil in der Betreuung von Kinder- und Jugendgruppen in Jugendhäusern, auf Ferienfahrten, beim Ferienspaß , bei Spielmobileinsätzen und und und.

Vieles, das für Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wichtig ist, wird in der JugendleiterInnen-Grundausbildung besprochen und praktisch eingeübt. Denn nur, wer gut ausgebildet ist, macht gute Jugendarbeit. Und wer gute Jugendarbeit macht, hat selber viel Spaß. Wenn du an einer JugendleiterInnenausbildung teilgenommen hast, kannst du eine Jugendleitercard (Juleica) beantragen. Diese Karte ist drei Jahre gültig und unterstützt dich in deiner Jugendarbeit.

Vergünstigungen für JuLeiCa-InhaberInnen 

Auch für die Juleica gewähren Unternehmen und Einrichtungen Vergünstigungen.

https://www.juleicaforyou.de/

http://www.juleica.de/vergünstigungen

Juleica beantragen

Die Juleica kann nach absolvierter Juleica Grundausbildung sowie einer obligatorischen Erste Hilfe Schulung beantragt werden. Hierfür gibt es ein bundesweit einheitliches Online-Verfahren auf der Homepage www.juleica-antrag.de.

 

Folgende Unterlagen / Umstände zum Erhalt der Juleica (JugendLeiterCard) müssen bei einer Erstbeantragung vorliegen bzw. gegeben sein:

  • Nachweis über den Besuch einer Jugendleiter/innenausbildung (JuLeiCa) im Umfang von mindestens 50 Zeitstunden mit denen im Niedersächsischen Runderlass der Ministerkonferenz vom 05.03.2010 vorgeschriebenen Inhaltsschwerpunkten (dies ist bei den JuLeiCa Grundausbildungen der Jugendpflegen und Jugendringe im Landkreis Stade stets der Fall)
  • Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Lehrganges bei einem lizenzierten Träger im Umfang von 8 Zeitstunden (neue Regelung seit 1.4.2015 im Rahmen der konzeptionellen Änderung der Erste-Hilfe-Ausbildung). Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein. Meist ist dieser Lehrgang nicht Teil der JuLeiCa Grundausbildung. Passende Kurse bietet u.a. das Deutsche Rote Kreuz an.
  • Die beantragende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein (15 Jahre sind nur in Ausnahmefällen möglich).
  • Die beantragende Person muss bei einem anerkannten Träger regelmäßig in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sein.
  • Eine JuLeiCa wird jeweils nur für drei Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieser drei Jahre muss ein Neuantrag erfolgen. Hierzu muss die Teilnahme an einer oder mehrere als Jugendleiterfortbildung ausgeschriebene Veranstaltung(en) nachgewiesen werden. Die besuchten Fortbildungen müssen einen Mindestumfang von acht Zeitstunden umfangen und dürfen nicht älter als drei Jahre sein. 

Nach Beantragung der Juleica wird sowohl der Träger, bei dem die antragstellende Person tätig ist, also auch der öffentliche Träger den Antrag nach entsprechender Prüfung der Angaben freischalten. Erst dann wird eine JuLeiCa ausgestellt und per Post zugesandt.

Der Träger, bei dem die antragstellende Person tätig ist, bestätigt durch seine Antragsgenehmigung, dass die antragstellende Person zur Führung und Betreuung einer Kinder- oder Jugendgruppe persönlich befähigt ist und einen entsprechenden Reifestand erreicht hat.

 

JugendleiterInnen-Grundausbildung

Die Juleica wurde bundeseinheitlich eingeführt. Daher gibt es Richtlinien zu Themen und Stundenumfang der Ausbildung. Die meisten Anbieter von Jugendleiterausbildungen im Landkreis Stade orientieren sich nach niedersäsischem Standard. Dazu gehört in der Regel:

  • Die Ausbildung umfasst 50 Stunden Theorie
  • Zum Erhalt der Juleica muss ein 1. Hilfe Kurs absolviert werden
  • Die Teilnehmer arbeiten aktiv als Jugendleiter in einem Verein, Verband, Jugendraum.

Um praktische Jugendarbeit mit viel Sicherheit und Qualität zu leisten, werden in der JugendleiterInnen-Grundausbildung viele verschiedene Themen behandelt. Diese sind:

  • Recht und Aufsichtspflicht
  • Gruppenpädagogik und Gruppendynamik
  • Spielpädagogik
  • Geschlechtsspezifische Pädagogik
  • Organisation und Finanzierung von Projekten der Jugendarbeit
  • Wahrnehmung und Kommunikation
  • Konflikte, typische Probleme in der Jugendarbeit

Jetzt aber keine Panik bekommen bei den vielen Themen. Es geht nicht nur um die Vermittlung reinen Theoriewissens, sondern bei jedem Themenschwerpunkt wird ein Praxisbezug hergestellt. Der Spaß kommt also nicht zu kurz!!

JugendleiterInnen-Fortbildungen

Eine JuLeiCa wird jeweils nur für drei Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieser drei Jahre muss ein Neuantrag erfolgen. Hierzu muss die Teilnahme an einer oder mehrere als JugendleiterInnenfortbildung ausgeschriebene Veranstaltung(en) nachgewiesen werden. Die besuchten Fortbildungen müssen einen Mindestumfang von acht Zeitstunden umfangen und dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Genau hierfür gibt es zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen im Landkreis Stade.


Download
Niedersächsischer Runderlass zur JuLeiCa
Der relevante Standard für Jugendleiteraus- und Fortbildungen sowie die Beantragung der JuLeiCa
rderl_juleica_3_2010_02.pdf
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