Neue und verbesserte Fördergrundsätze in Kraft

Seit 01.01.2021 in Kraft: die neuen Fördergrundsätze gelten einheitlich für den gesamten Landkreis Stade
Seit 01.01.2021 in Kraft: die neuen Fördergrundsätze gelten einheitlich für den gesamten Landkreis Stade

Mit Beginn des neuen Jahres sind die neuen und verbesserten Fördergrundsätze im Landkreis Stade und für Buxtehude in Kraft getreten. Die Verbesserungen betreffen sowohl Verfahrensvereinfachungen als auch eine deutliche Erhöhung der Tagessätze für geförderte Veranstaltungen: 

 

  • Vereinfachung des Beantragungsverfahrens einschließlich identischer Vorgaben für den gesamten Landkreis Stade,
  • Erhöhung der Fördersätze um jeweils 1 EUR pro Teilnehmertag (z.B. von 4 auf 5 EUR bei Ferienfahrten) sowie eine Erhöhung der Höchstsätze pro Verein und Jahr,
  • zusätzliche Tagessätze (+1,50 EUR pro Teilnehmertag) für Projekte gegen Extremismus, für Beteiligung oder Klima/Nachhaltigkeit.

 

Ein großer Dank gilt den Jugendpflegen in Buxtehude und beim Landkreis Stade, aber ebenso bei den freien Trägern, die sich aktiv in die Beteiligungsrunden eingebracht haben! Das Ergebnis dieser wirklich guten Zusammenarbeit sind die neuen Fördergrundsätze, die ihr im vollen Wortlaut einschließlich aller relevanten Begleitdokumente hier findet.