Erfolg für Jugendarbeit in Buxtehude: Fördermittel werden aufgestockt!

Im Jugendhilfeausschuss: SJR-Vorsitzender Achim Biesenbach erläutert die positiven Aspekte der neuen Förderung
Im Jugendhilfeausschuss: SJR-Vorsitzender Achim Biesenbach erläutert die positiven Aspekte der neuen Förderung

Gute Nachricht für die Jugendarbeit und die Buxtehuder Jugendverbände:

Ab 2021 steigen die Förderbeträge!

 

In der Jugendhilfeausschuss-Sitzung am 2.9. wurde eine Anpassung der Fördersatzung beschlossen. Darin enthalten sind:

 

 

  • eine Vereinfachung des Beantragungsverfahrens einschließlich identischer Vorgaben für Teilnehmer aus dem gesamten Landkreis Stade,
  • eine generelle Erhöhung der Fördersätze um jeweils 1 EUR pro Teilnehmertag (z.B. von 4 auf 5 EUR bei Ferienfahrten) sowie eine Erhöhung der Höchstsätze pro Verein und Jahr,
  • zusätzliche Tagessätze (+1,50 EUR pro Teilnehmertag) für Projekte gegen Extremismus, für Beteiligung oder Klima/Nachhaltigkeit.

 

Genauso wichtig: Mit breiter politischer Unterstützung wurde die vorgesehene Streichung von Pro-Kopf-Förderung und Sockelbetrag abgelehnt! Es gibt also weiterhin eine Pro-Kopf-Förderung (2,50 EUR pro jugendlichem Mitglied) einschließlich der Sockelförderung (Pauschal 250 EUR für die ersten 100 jugendlichen Mitglieder).

 

Aus aktuellem Anlass werden wir das Thema Fördermittel auf die Agenda der kommenden SJR-Mitgliederversammlung am 08. Oktober nehmen, dort die Veränderungen in der Fördersatzung vorstellen und einen Überblick über weitere Fördertöpfe geben.

 

Pro-Kopf-Förderung für Jugendarbeit in Buxtehude bleibt

BUXTEHUDE. Die Fördergrundsätze für die Jugendarbeit in Buxtehude werden neu gestaltet. Dabei stand die Pro-Kopf-Förderung kurz vor dem Aus. Für bestimmte Projekte können Vereine künftig zusätzliche finanzielle Mittel erhalten.

 

Die Stadt Buxtehude kooperiert in vielen Bereichen der Jugendarbeit mit dem Landkreis Stade, zum Beispiel bei der Ausbildung von Jugendgruppenleitern. Vor diesem Hintergrund gab es auch gemeinsame Fördergrundsätze für die Bezuschussung von Aktionen und Anschaffungen für Jugendliche in Vereinen. Die Grundsätze, die in Buxtehude aktuell noch gelten, traten zu Beginn des Jahres 2009 in Kraft; 2013 hatte der Landkreis jedoch einseitig abweichende Fördergrundsätze festgelegt.

 

Nun haben die Jugendpflegen des Landkreises und der Stadt Buxtehude wieder gemeinsame Fördergrundsätze festgelegt, über die in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten wurde. Ein gemeinsames Vorgehen ist auch deshalb sinnvoll, weil die Vereine teilweise sowohl bei der Stadt als auch beim Landkreis Anträge stellen können.

 

Vier Euro pro Tag und Teilnehmer

Die Stadt Buxtehude wird die Förderbeiträge für die Jugendarbeit künftig erhöhen. Ein Beispiel: Wenn ein Verein eine Aktion in den Ferien für Kinder und Jugendliche anbietet (Mindestdauer drei Tage), bekommt er künftig einen finanziellen Zuschuss in Höhe von vier Euro pro Tag und Teilnehmer; ebenso bei Aus- und Fortbildungen für Jugendleiter. Zuvor waren es jeweils drei Euro pro Tag und Teilnehmer.

 

Außerdem sollen in Zukunft einige Aktionen für Kinder und Jugendliche besonders gefördert werden, und zwar solche, die Vielfalt und Toleranz fördern und sich gegen Extremismus und Gewalt einsetzen, die die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen fördern und die besonders klimafreundlich organisiert werden. Für diese Aktionen gibt es eine zusätzliche Förderung von 1,50 Euro pro Tag und Teilnehmer.

 

Stadtjugendring bringt Änderungsvorschläge ein

Bei der Überarbeitung der Fördergrundsätze sollten auch die Anregungen der freien Träger der Jugendarbeit miteinbezogen werden. Bei einem Treffen waren der TSV Altkloster sowie der Stadtjugendring Buxtehude dabei. Letzterer lobte die Neuerungen bei den Fördergrundsätzen, hatte aber auch Änderungsvorschläge, die Achim Biesenbach, Vorsitzender des Stadtjugendrings, in der jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses vortrug. Hauptsächlich ging es dabei um die Pro-Kopf-Förderung.

Die Stadt Buxtehude zahlt an die Vereine für die Förderung ihrer jeweiligen Jugendbereiche einen jährlichen Festbetrag oder Pro-Kopf-Betrag, je nachdem, wie viele jugendliche Mitglieder der Verein hat. Dabei werden Vereine mit mindestens zehn jugendlichen Mitgliedern berücksichtigt.

 

Verwaltung wollte Pro-Kopf-Förderung streichen

Bis 100 jugendliche Mitglieder gibt es 250 Euro Förderung pro Jahr, bis 200 jugendliche Mitglieder 500 Euro, bei mehr als 200 jugendlichen Mitgliedern werden 2,50 Euro pro Kopf pro Jahr bezahlt. Diese Pro-Kopf-Förderung wollte die Verwaltung nun streichen, um die zusätzliche Förderung der besonderen Aktionen zu finanzieren.

 

Dieser Vorschlag stieß beim Stadtjugendring auf Kritik: Gerade der Sockelbetrag von 250 Euro sei eine finanziell attraktive, förmlich wenig aufwendige und für kleine Vereine wichtige Förderung durch die Stadt, heißt es in einem Brief von Achim Biesenbach an die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

 

Umgekehrt sei die Pro-Kopf-Förderung für die großen Vereine der Stadt relevant und eine Anerkennung ihrer Bindewirkung im Jugendbereich. Von dieser Ansicht konnte auch der Ausschuss überzeugt werden, der sich schließlich erfolgreich dafür einsetzte, dass die Pro-Kopf-Förderung beibehalten wird.

 

www.tageblatt.de 10.09.2020 von Ina Frank